Für den Kunstpreis Schloss Filseck – Preis für Kunst aus Lust und Freude muss man in der Freizeit oder semiprofessionell nachweislich künstlerisch tätig sein. Bewerben dürfen sich Künstlerinnen und Künstler ohne akademische Ausbildung in Studienzweigen der Kunst, welche ihren Wohnort oder ihr Atelier in den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Ostalb, Rems-Murr oder der Stadt Stuttgart haben. Zusätzlich müssen die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler das 18. Lebensjahr erreicht haben und dürfen an keiner staatlich anerkannten Kunstschule eingeschrieben sein.
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zum Kunstpreis Schloss Filseck
Als Nachweis der künstlerischen Tätigkeit für die Bewerbung beim Kunstpreis Schloss Filseck – Preis für Kunst aus Lust und Freude, müssen die Künstlerinnen und Künstler entweder mindestens eine Ausstellung bzw. eine Ausstellungsbeteiligung oder einen Katalog oder eine Homepage aufweisen können.
Bewerbungsschluss für den „2. Kunstpreis Schloss Filseck“ ist der 21. Juli 2024.
Das Thema lautet Blumen – Lass die Kunst erblühen.
Mit dem zweiten Kunstpreis Schloss Filseck laden wir Dich ein ins Reich der Farben und Düfte einzutauchen und uns Deine Blumen- und Blütenbilder einzureichen. Malerei, Grafik, Fotografie – alles ist möglich. Lass die Kunst erblühen!
Der Hauptpreis ist mit 2.000 EUR dotiert. Für den Förderpreis und den Publikumspreis werden jeweils 1.000 EUR ausgelobt. Weitere Ausstellungen im Folgejahr auf Schloss Filseck sind möglich.
Eine Gruppen-Ausstellung der drei Preisträger wird im Herbst 2025 gezeigt. Daneben sind weitere Einzel-Ausstellungen im Folgejahr auf Schloss Filseck möglich.
Der Förderpreis ist Künstlerinnen und Künstlern vorbehalten, welche nach dem 1. Januar 1987 geboren wurden. Ansonsten gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den „2. Kunstpreis Schloss Filseck“.
Der Publikumspreis wird von den Besucherinnen und Besuchern der Ausstellung vergeben. Er wird anhand von Stimmkarten ermittelt und bei der Finissage am 20. Oktober 2024 überreicht.
Eine Bewerbung für den Kunstpreis Schloss Filseck – Preis für Kunst aus Lust und Freude ist ausschließlich digital über das Bewerbungsportal möglich. Hier können Künstlerinnen und Künstler Angaben zur Person und zum künstlerischen Werdegang sowie eine digitale Abbildung des Werkes einstellen.
Zugelassen sind Malerei, Zeichnung und Grafik, fotografische Arbeiten sowie Mischtechniken mit einer Bildtiefe bis 3 cm. Die eingereichte Arbeit darf nicht vor 2019 entstanden sein und darf eine maximale Größe von 100 x 100 cm und ein maximales Gewicht von 15 kg inklusive Rahmen nicht überschreiten.
Wichtig: Die eingereichte Arbeit muss für die Ausstellung „2. Kunstpreis Schloss Filseck“ vom 15. September bis zum 20. Oktober 2024 zur Verfügung stehen.
Jede am „2. Kunstpreis Schloss Filseck“ teilnehmende Person darf nur eine Arbeit einreichen.
Die ausgestellten Arbeiten können verkauft werden. Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen Künstler und Käufer. Der Förderkreis Schloss Filseck e. V. erhält vom Künstler 10% des Brutto-Verkaufspreises.
Die von der Jury ausgewählten Werke werden vom 15. September bis zum 27. Oktober 2024 in der Ausstellung „2. Kunstpreis Schloss Filseck“ im Nordflügel auf Schloss Filseck gezeigt.
Die Arbeiten sind während der Ausstellung in den Räumen auf Schloss Filseck versichert.
Der Transport der Werke geschieht durch, auf Kosten und Risiko der Teilnehmenden.
Terminplan für den „2. Kunstpreis Schloss Filseck“
- Bewerbungsschluss: 21. Juli 2024
- Jurierung der Online-Einreichungen: Anfang August
- Benachrichtigung der ausgewählten Künstlerinnen und Künstler: ab 12. August 2024
- Einreichung der ausgewählten Ausstellungsarbeiten: 2. bis 5. September 2024 (jeweils zwischen 14.00 und 17.00 Uhr)
- Benachrichtigung der Preisträger (Hauptpreis und Förderpreis): 11./12. September 2024
- Vernissage mit Preisübergabe (Hauptpreis und Förderpreis): 15. September 2024, 11.00 Uhr
- Ausstellung im Nordflügel von Schloss Filseck: 15. September bis 21. Oktober 2024
- Finissage mit Übergabe des Publikumspreises: 20. Oktober 2024, 11.00 Uhr
- Abholung der Arbeiten: 22. bis 25. Oktober 2024 (jeweils zwischen 14.00 und 17.00 Uhr)